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PSAgA-Prüfung – Sicherheit, die dokumentiert ist

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig – in der Regel mindestens einmal jährlich – durch eine sachkundige Person geprüft werden. Wir prüfen Gurte, Seile, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Helme und Auffanggeräte, dokumentieren jeden Prüfling nachvollziehbar und geben eine klare Empfehlung: weiter nutzen, beobachten oder aussondern.

Für wen ist das relevant?

Für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeiter mit Absturzsicherung arbeiten – vom Handwerksbetrieb über Hausverwaltungen mit Dacharbeitsplätzen bis zum Industrieunternehmen. Die Prüfpflicht liegt beim Arbeitgeber; die dokumentierte Sachkundigenprüfung schafft Rechtssicherheit.

So läuft die Prüfung ab

Sie stellen uns Ihre Ausrüstung zusammen (oder wir prüfen bei Ihnen vor Ort), jedes Teil wird einzeln gesichtet, geprüft und mit Prüfprotokoll erfasst. Sie erhalten eine übersichtliche Dokumentation für Ihre Unterlagen – und auf Wunsch eine Erinnerung, wenn die nächste Prüfung fällig wird.

FAQ

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?

Grundsätzlich mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person – zusätzlich vor jeder Benutzung durch den Anwender selbst. Nach Beanspruchung (z. B. Sturz) sofort.

Was passiert mit aussortierter Ausrüstung?

Sie erhalten eine klare Kennzeichnung und Empfehlung; die Entscheidung über Ersatz treffen Sie. Gern beraten wir bei der Neubeschaffung.

Prüfen Sie auch vor Ort?

Ja, nach Absprache prüfen wir direkt in Ihrem Betrieb.

Prüftermin anfragen: Climbing World ist deutschlandweit im Einsatz – erreichbar über das Kontaktformular auf www.climbing-world.com.

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